Für die Zuordnung bzw. Verteilung des Siedlungsbedarfs auf einzelne Kommunen oder gar Standortbereiche können unterschiedliche Methoden verwendet werden. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist eine Konzentration der Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten oder entlang von Achsen mit einem leistungsfähigen ÖPNV zu empfehlen. Der Beitrag beschreibt grundsätzliche Vorgehensweisen sowie einige Anwendungsbeispiele im Detail.
Bei der Fortschreibung des Regionalplans Düsseldorf werden erstmalig die mit dem neuen Landesentwicklungsplan NRW geforderten "Zentralörtlich bedeutsamen Allgemeinen Siedlungsbereiche (zASB)" ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um Siedlungsbereiche, die über ein räumlich gebündeltes Angebot an öffentlichen und privaten Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen verfügen. Um innerhalb der Planungsregion diese hinreichend gut ausgestatteten Agglomerationen von Infrastruktureinrichtungen zu identifizieren, wird eine Kern-Dichte-Analyse durchgeführt und die so vorerhobenen Einrichtungscluster mit Hilfe eines eigenen Kriterienkatalogs bewertet. Auf der Grundlage der Analyseergebnisse werden anschließend die zASB in Abstimmung mit den Kommunen planerisch festgelegt. Im weiteren Regionalplanverfahren werden die zASB bei der weiteren Siedlungsbereichsplanung berücksichtigt.
"Der demografische Wandel stellt auch die Regionalplanung vor neue Herausforderungen. Brauchen wir noch neue Siedlungsflächen, wenn die Menschen weniger, älter und 'bunter' werden oder sind regionale Entwicklungsstrategien erforderlich, um den interkommunalen Wettbewerb um Wanderungsgewinne zu vermeiden? Kann und soll Regionalplanung hier steuernd eingreifen und reichen die bestehenden Instrumentarien noch aus? Neben der Siedlungsflächenentwicklung stehen auch Erhaltung und Nutzung der wertvollen Infrastruktur in der Diskussion. Angesichts der zum Teil dramatischen kommunalen Haushaltslagen muss hier eine neue Bewertung der Infrastrukturkosten erfolgen, die eine zusätzliche Entscheidungsgrundlage bei der Planung neuer Siedlungsflächen werden könnte. Infrastruktureinrichtungen müssen sich auf die zentralen Siedlungsbereiche konzentrieren. Für die Lösung der zahlreichen nicht nur demografiebedingten regionalen Probleme muss die bisherige Regionalplanung weiterentwickelt werden zu einer regionalen Entwicklungspolitik, die den Akteuren mehr Handlungsspielräume und mehr Selbstverantwortung in der und für die Region bietet. Für diese umfassendere, strategisch ausgerichtete Aufgabenstellung muss die Regionalplanung - auch im neuen Landesentwicklungsplan - so gestärkt werden, dass sie die interkommunale und regionale Zusammenarbeit intensivieren und fördern kann." (Autorenreferat)
Der Beitrag widmet sich der Entwicklung und Stellung des Zentrale-Orte-Konzepts in der Raumordnung. Dabei werden die Probleme bei der heutigen Anwendung des Zentrale-Orte-Konzepts in der raumordnerischen Praxis dargestellt sowie Lösungsvorschläge aus der einschlägigen Fachliteratur vorgestellt. Darunter werden die Handlungsfelder und ihre jeweiligen Steuerungswirkungen innerhalb eines modernisierten Zentrale-Orte-Konzepts aufgezeigt, die aus wissenschaftlicher Sicht im Sinne des Ziels einer nachhaltigen Raumentwicklung integriert angegangen werden sollten. Zu jedem Handlungsfeld wird ein Fazit gezogen, warum dies im weiteren Verlauf des Arbeitsberichts für die nordrhein-westfälische Landesplanung ein Leitthema bei der Fortschreibung des ZOK darstellt.
In NRW haben sowohl die Regionalplanung als auch integrierte Ansätze der Regionalentwicklung, wie z.B. die REGIONALE NRW, eine lange Tradition. Das bisherige Nebeneinander soll im Sinne eines besseren Zusammenwirkens von Regionalplanung und Regionalentwicklung mit dem Ziel eines "guten Raumzustandes" überwunden werden. Elemente einer neuen Praxis könnten etwa ein "Brückendokument" (z.B. Raumbild) zur Vermittlung zwischen Regionalplanung und -entwicklung sowie eine eigenständig handlungsfähige organisatorische Verankerung des Prozessmanagements sein. Unabdingbar dafür sind eine entsprechende politische Legitimation und ein Wille zur regionalen Zusammenarbeit.
"Die Inhalte und Regelungen einer auf aktuelle und zukünftige räumliche Anforderungen ausgerichteten Regionalplanung erfordern eine Einbeziehung neuer Themen und eine stärkere strategische Ausrichtung. Dabei sind nicht nur landesplanerische Vorgaben rahmensetzend, es gilt auch, durch den Einsatz von strategischen Leitbildern und die Organisation transparenter Regionalplanungsprozesse die Einbindung der Bevölkerung zu erhöhen. Um zukünftig die bestehenden Raumqualitäten in Nordrhein-Westfalen zu sichern und weiterzuentwickeln, sind zum einen die Datengrundlagen zu qualifizieren und für ein Regionalmonitoring aufzubereiten. Zum anderen sind Prognosen und Szenarien zur Visualisierung von komplexen Sachverhalten ebenso geeignet wie ergänzende Erläuterungskarten und Fachbeiträge, um Planaussagen für die fachliche und politische Diskussion zu kommunizieren. Informelle regionale Konzepte dienen nicht nur der Konsensfindung, sondern können zur regionalen Kooperation beitragen und mit raumordnerischen Verträgen verlässlich kombiniert werden. Dies gilt insbesondere auch für aktuelle Herausforderungen des demografischen Wandels und des Klimaschutzes, verbunden mit dem Ausbau erneuerbarer Energien sowie mit Maßnahmen zur Klimaanpassung." (Autorenreferat)